Der Dirigent ist nicht der Chef des Vereins – und der Vorstand nicht der Chef der Probe
Matthias MayFührung & Selbstführungaktualisiert am
KI-generiertes BildDer Einwand kommt selten als Geschmacksfrage. Er kommt als Sachaussage.
„Das können wir nicht." – „Ist das wirklich nötig?" – „Nehmen Sie doch lieber etwas anderes." Wer ein Orchester leitet, kennt diese Sätze aus Gesprächen mit dem Vorstand, und sie fallen fast nie, weil jemandem ein Stück nicht gefällt. Sie fallen, weil zwei Seiten dieselbe Entscheidung für ihre eigene halten.
Meine Erfahrung nach mehreren Jahren in verschiedenen Vereinen: Diese Diskussionen sind kein Zeichen von schlechtem Willen. Sie sind ein Zeichen dafür, dass niemand vorher festgelegt hat, wer worüber entscheidet, die Rollen und Funktionen sind nicht klar – und dass es keinen Ort gibt, an dem man das in Ruhe klären könnte. Wo dieser Ort fehlt, bleibt nur der Konflikt über das einzelne Stück.
Warum „musikalisch entscheidet der Dirigent" nicht ausreicht
Diese Formel steht in vielen Dirigentenverträgen, und sie klingt eindeutig. Sie ist es nicht.
Nehmen Sie ein Programm am oberen Rand des Leistbaren. Das ist eine musikalische Entscheidung – und gleichzeitig eine Entscheidung über die nächsten vier Monate Probenatmosphäre, über die Anwesenheit am Dienstagabend, über die Frage, ob der Kollege im dritten Register das Gefühl hat, noch mitzukommen. Über Frustration also. Und im ungünstigen Fall über Austritte.
Ein Vorstand, der das anspricht, überschreitet keine Grenze. Er macht seine Arbeit. Er haftet für den Bestand des Vereins, er kennt Stimmungen, die im Dirigat nicht ankommen, und er hört Dinge, die man dem Dirigenten nicht sagt.
Wer diesen Einwand mit „das ist meine Entscheidung, ich bin der Fachmann" abräumt, hat kein Argument vorgebracht, sondern einen Status behauptet. Das beendet das Gespräch, es klärt nichts, und beim nächsten Programm steht dieselbe Diskussion wieder im Raum.
Die tragfähige Trennung: Ziel und Weg
Die Grenze verläuft nicht zwischen „musikalisch" und „organisatorisch". Sie verläuft zwischen Ziel und Weg.
Das Ziel gehört dem Verein. Welches Niveau ein Orchester anstrebt, wie ambitioniert es auftreten will, ob es sich weiterentwickeln oder konsolidieren soll – das ist eine Vereinsentscheidung. Die Mitglieder tragen sie, der Verein finanziert sie, und er darf sie auch nach unten korrigieren. Ein Dirigent, der das Ziel im Alleingang setzt, arbeitet an seinem eigenen Anspruch, nicht am Auftrag.
Der Weg gehört dem Dirigenten. Welche Literatur zu diesem Ziel führt, wie besetzt wird, wie viele erste Stimmen sinnvoll sind, wie der Klangausgleich zwischen Holz und Blech aussieht, was wann und wie lange geprobt wird – dafür ist er engagiert, und dafür trägt er die Verantwortung.
Das klingt nach einer Kleinigkeit, macht aber den Unterschied. „Das können wir nicht" ist auf der Zielebene ein vollkommen legitimer Einwand, den ich ernst nehmen muss. „Nehmen Sie lieber das Stück von Verlag X" ist auf der Wegebene und geht den Vorstand nichts an.
In meinen Verträgen ist das Ziel ausdrücklich verankert: die musikalische Qualität erhalten und weiterentwickeln. Das ist keine Formalie. Es ist die Grundlage dafür, dass ich ein Programm auch einmal an die Grenze legen darf – und der Maßstab, an dem der Verein mich messen kann.
Wo wir Dirigenten die Grenze überschreiten
Damit dieser Text nicht einseitig bleibt: Die Übergriffe gehen in beide Richtungen.
Wir setzen Sonderproben an, ohne zu bedenken, was ein zusätzliches Wochenende für berufstätige Mitglieder mit Familie bedeutet. Wir bestellen Literatur, ohne den Etat zu kennen. Wir planen Aushilfen ein, als wäre das eine rein musikalische Frage. Und manche von uns wählen Programme, die weniger dem Orchester dienen als dem eigenen Profil – ein Wertungsspiel, ein anspruchsvolles Werk, das sich im Lebenslauf gut macht. Das ist die unangenehmste Variante, und sie kommt vor.
Wer Zuständigkeit einfordert, muss sie auch einhalten.
Die Kanäle, die den Streit überflüssig machen
Zuständigkeit lässt sich nicht einmalig festschreiben. Sie braucht Orte, an denen sie gelebt wird. In den Vereinen, die ich leite, versuche ich diese vier zu etablieren:
Der musikalische Ausschuss. Das ist das Zentrum. Gewählte Musikerinnen und Musiker aus dem Orchester bilden die Brücke zwischen Dirigent und Ensemble: Sie hören in ihre Register hinein, melden zurück, ob Stücke zu schwer sind, ob Unmut entsteht, welche Literatur gewünscht wird und wohin sich das Orchester musikalisch entwickeln will. Sie unterstützen die Probenarbeit. Vor jedem Konzert und vor der Unterhaltungssaison stimme ich mich mit ihnen ab. Das Entscheidende: Sie sind Sprachrohr in beide Richtungen – ich erfahre, was im Orchester gesprochen wird, und das Orchester erfährt, warum ich etwas so entscheide.
Der Bericht zur Jahreshauptversammlung. Einmal jährlich lege ich Rechenschaft ab, vorher abgestimmt mit dem Vorstand. Das ist der Moment, in dem im besten Fall das Ziel für das kommende Jahr auf den Tisch kommt.
Gespräche nach Bedarf. Mit dem gesamten Vorstand oder einzelnen Vertretern, je nach Anlass. Wenn etwas ist, geht einer auf den anderen zu. Dass das funktioniert, ist keine Selbstverständlichkeit – es ist das Ergebnis von Jahren.
Die anonyme Umfrage. Nach jedem Konzert und jedem größeren Auftritt befrage ich Musikerinnen, Musiker und Freundeskreis. Die Auswertung geht immer auch an den Vorstand. Damit verändert sich die Grundlage jeder Diskussion: Bei „das kann das Orchester nicht" stehen sich nicht mehr zwei Einschätzungen gegenüber, sondern es liegen Daten auf dem Tisch. Manchmal geben sie mir recht. Manchmal dem Vorstand.
Ehrlich gesagt: Am Anfang gab es die Diskussionen über die Stückwahl auch bei mir, und zwar regelmäßig – so lange, bis diese Struktur stand und zur Gewohnheit geworden war. Heute kommen sie kaum noch vor. Nicht, weil alle einer Meinung wären, sondern weil es einen Ort gibt, an dem Meinungsverschiedenheiten hingehören. Einzelne Mitglieder, die diesen Weg nicht mitgehen, gibt es weiterhin. Die Struktur löst das nicht auf. Sie sorgt dafür, dass es ein Einzelfall bleibt und kein Orchesterkonflikt.
Ein Grund, der nichts mit Musik zu tun hat
Es gibt ein zweites Argument dafür, dass ein Vorstand die inhaltliche Probenarbeit nicht steuern sollte, und es ist rein wirtschaftlich.
Die meisten Dirigentinnen und Dirigenten im Amateurbereich arbeiten auf Honorarbasis. Ob ein solches Verhältnis sozialversicherungsrechtlich als selbstständige Tätigkeit gilt, entscheidet sich nicht am Vertragstitel, sondern an der tatsächlich gelebten Praxis. Der Bundesverband deutscher Liebhaberorchester nennt in seinen Hinweisen zum Muster-Dirigentenvertrag als eines der Kriterien für Selbstständigkeit ausdrücklich eine eigenverantwortliche und vom Vorstand und Verein weisungsunabhängige Leitung.
Ein Vorstand, der dem Dirigenten vorgibt, was er wann zu proben hat, arbeitet damit gegen die eigene Vertragskonstruktion. Das Risiko trägt dabei nicht der Dirigent, sondern der Verein: Wird das Verhältnis als abhängige Beschäftigung eingestuft, muss der Verein nachzahlen.
Das ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung – im Zweifel gehört die Frage zum Steuerberater oder in ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Aber es lohnt sich, ihn zu kennen.
Was ein funktionierender musikalischer Ausschuss klärt
Wenn Sie in Ihrem Verein noch keinen haben, ist das der erste Schritt. Und wenn Sie einen haben, der auf dem Papier existiert, aber nie tagt, ist es der zweite. Diese Fragen sollten dort beantwortet sein – nicht im Streitfall, sondern vorher:
- Welches musikalische Ziel verfolgt der Verein in den nächsten zwei Jahren, und wer hat es beschlossen?
- Wer entscheidet über die Literatur für Konzert und Unterhaltungssaison – und wer wird vorher gehört?
- Wer entscheidet über Besetzung und Stimmverteilung?
- Wie kommen Wünsche aus dem Orchester zum Dirigenten, ohne den Umweg über den Vorstand?
- Wer legt Probenplan, Sonderproben und Probenwochenenden fest, und bis wann müssen sie angekündigt sein?
- Wer sagt Auftritte zu – und wird der Dirigent vorher gefragt, ob sie musikalisch vertretbar sind?
- Welcher Etat steht für Literatur und Aushilfen zur Verfügung?
- Wie wird nach einem Konzert ausgewertet, und wer bekommt das Ergebnis?
- Was passiert, wenn Dirigent und Vorstand sich nicht einigen?
Die letzte Frage ist die wichtigste, und sie wird am seltensten gestellt.
Wenn es schon eskaliert ist
Dann hilft keine Struktur mehr, sondern nur ein Gespräch, das die Sachfrage einmal beiseitelässt. Nicht „welches Stück", sondern: Worüber genau streiten wir – über das Ziel oder über den Weg dorthin? In den meisten Fällen stellt sich heraus, dass das Ziel nie ausgesprochen wurde und beide Seiten ein anderes im Kopf hatten.
Wenn Sie selbst dirigieren: Warten Sie nicht darauf, dass ein Verein diese Klärung von sich aus anbietet. Sie kommt nicht von allein. Es ist Ihre Aufgabe, sie einzufordern – am besten, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
KI-Hinweis: Titelbild mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt.